Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kampfwerkstatt
1. Vertragsschluss und Leistungsumfang 1.1 Nutzungsumfang: Das Mitglied ist zur gemeinschaftlichen Nutzung aller im Vertrag genannten Einrichtungen und Kursangebote der „Kampfwerkstatt“ berechtigt. Dies umfasst die Teilnahme an Trainingskursen sowie an sportlichen und gesellschaftlichen Aktivitäten. Bei auf bestimmte Kursarten beschränkten Verträgen (z. B. ausschließlich Kindertraining) reduziert sich der Nutzungsumfang entsprechend. 1.2 Mitgliedschaft von Minderjährigen: Für Personen unter 18 Jahren ist eine Mitgliedschaft nur mit schriftlicher Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich.
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2. Pflichten des Mitglieds
2.1 Mitteilungspflichten:
Änderungen vertragsrelevanter Daten (z. B. Name, Anschrift, Bankverbindung) sind dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die durch unterlassene Mitteilung entstehen, trägt das Mitglied.
2.2 Persönliche Mitgliedschaft:
Die Mitgliedschaft ist persönlich und nicht übertragbar.
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3. Verhalten in der Schule
3.1 Verbotene Substanzen und Gegenstände:
Das Rauchen sowie der Konsum von Suchtmitteln ist untersagt. Das Mitbringen oder die Weitergabe von verschreibungspflichtigen, leistungssteigernden oder sonstigen verbotenen Substanzen (z. B. Anabolika) ist nicht gestattet. Bei Verstößen ist die „Kampfwerkstatt“ berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und eine Vertragsstrafe von bis zu 500 € geltend zu machen.
3.2 Begleitpersonen:
Begleitpersonen, einschließlich Kindern und Tieren, dürfen sich ausschließlich im Wartebereich aufhalten. Die Trainingsfläche ist nur Mitgliedern zugänglich.
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4. Nutzung der Schule
4.1 Hausordnung:
Für die Nutzung der Einrichtung gilt die jeweils aktuelle Hausordnung. Das Personal ist berechtigt, zur Aufrechterhaltung der Ordnung Weisungen zu erteilen, denen das Mitglied Folge zu leisten hat. 4.2 Sporttauglichkeit:
Eine vollständige Sporttauglichkeit ist grundsätzlich nicht erforderlich. Das Mitglied ist jedoch für die eigene körperliche Eignung selbst verantwortlich. 4.3 Nichtnutzung:
Eine Nichtnutzung der Einrichtung aus Gründen, die in der Person des Mitglieds liegen, berechtigt nicht zur Minderung oder Rückerstattung der Beiträge. Eine Kündigung aus wichtigem Grund (z. B. langfristige Krankheit) bleibt möglich. Für die Bearbeitung wird eine Gebühr von 99 € erhoben.
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5. Mitgliedsbeiträge und Zahlungsverzug
5.1 Fälligkeit:
Die monatlichen Beiträge werden jeweils zum 1. oder 15. eines Monats fällig. Einmalige Entgelte, wie die Aufnahmegebühr/Erstausstattung (120 €), werden zu Beginn der Mitgliedschaft fällig. Rücklastschrift- oder Mahnkosten trägt das Mitglied.
5.2 Zahlungsverzug:
Gerät das Mitglied mit einem Betrag in Höhe von zwei Monatsbeiträgen in Verzug, ist der Anbieter zur fristlosen Kündigung berechtigt. In diesem Fall werden sämtliche Beiträge bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin sofort fällig. 5.3 Zusatzleistungen:
Der Mitgliedsbeitrag umfasst keine gesondert angebotenen Leistungen oder Produkte. Diese sind kostenpflichtig. 5.4 Ferien und Feiertage:
An gesetzlichen Feiertagen findet kein Training statt. Der Anbieter ist berechtigt, bis zu fünf Wochen pro Kalenderjahr Betriebsferien durchzuführen. Diese werden rechtzeitig angekündigt. Ein Anspruch auf Beitragsminderung besteht nicht.
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6. Vertragsdauer, Stilllegung und Kündigung
6.1 Stilllegung:
Bei nachgewiesener Krankheit, Schwangerschaft, Bundeswehrdienst oder vergleichbaren Gründen kann der Vertrag einvernehmlich für einen bestimmten Zeitraum ruhen. Die Stilllegungszeit verlängert die Vertragslaufzeit entsprechend. Ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt unberührt.
6.2 Kündigung bei Umzug:
Ein Umzug begründet kein Sonderkündigungsrecht. Eine Entfernung bis 30 km gilt als zumutbar.
6.3 Kündigung aus wichtigem Grund:
Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht bei nach Vertragsschluss eingetretener und dauerhafter gesundheitlicher Einschränkung. Ein ärztliches Attest ist vorzulegen. Der Monatsbeitrag für den Monat des Zugangs der Kündigung ist vollständig zu zahlen.
6.4 Form:
Kündigungen bedürfen der Schriftform.
6.5 Vertragsverlängerung:
Wird der Vertrag nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit schriftlich gekündigt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
6.6 Nebenabreden und salvatorische Klausel:
Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
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7. Datenschutz Der Anbieter erhebt, speichert und verarbeitet personenbezogene Daten des Mitglieds ausschließlich im Rahmen der Vertragserfüllung oder zur Aufklärung von Straftaten. Hierzu gehören auch Bilddaten (z. B. Mitgliedsfotos). Der Nutzung personenbezogener Daten kann das Mitglied jederzeit schriftlich widersprechen.
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8. Haftung
8.1 Die Teilnahme am Training, sowie an allen Veranstaltungen der Kampfsportschule, erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Den Teilnehmern ist bewusst, dass Kampfsporttraining mit körperlichen Belastungen sowie einem erhöhten Verletzungsrisiko verbunden ist. Die Kampfsportschule sowie deren Trainer und Erfüllungsgehilfen haften nicht für Schäden oder Verletzungen jeglicher Art, die im Rahmen des Trainings, bei Veranstaltungen oder bei der Nutzung der Räumlichkeiten entstehen, soweit diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Kampfsportschule, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
8.2 Die Kampfsportschule haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Kampfsportschule, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
8.3 Für sonstige Schäden haftet die Kampfsportschule nur, sofern diese auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung der Kampfsportschule, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
8.4 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung der Höhe nach auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
8.5 Die Kampfsportschule übernimmt keine Haftung für den Verlust, Diebstahl oder die Beschädigung von mitgebrachten Gegenständen, insbesondere Kleidung.
8.6 Wertgegenständen oder Ausrüstung, soweit kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, gesundheitliche Einschränkungen oder Vorerkrankungen vor Trainingsbeginn mitzuteilen. Die Teilnahme am Training erfolgt nur, wenn aus gesundheitlicher Sicht keine Bedenken bestehen.
8.7 Den Anweisungen der Trainer und des Personals ist jederzeit Folge zu leisten.
Bei groben oder wiederholten Verstößen gegen Sicherheitsanweisungen kann der Teilnehmer vom Training ausgeschlossen werden.
1. Vertragsschluss und Leistungsumfang 1.1 Nutzungsumfang: Das Mitglied ist zur gemeinschaftlichen Nutzung aller im Vertrag genannten Einrichtungen und Kursangebote der „Kampfwerkstatt“ berechtigt. Dies umfasst die Teilnahme an Trainingskursen sowie an sportlichen und gesellschaftlichen Aktivitäten. Bei auf bestimmte Kursarten beschränkten Verträgen (z. B. ausschließlich Kindertraining) reduziert sich der Nutzungsumfang entsprechend. 1.2 Mitgliedschaft von Minderjährigen: Für Personen unter 18 Jahren ist eine Mitgliedschaft nur mit schriftlicher Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich.
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2. Pflichten des Mitglieds
2.1 Mitteilungspflichten:
Änderungen vertragsrelevanter Daten (z. B. Name, Anschrift, Bankverbindung) sind dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die durch unterlassene Mitteilung entstehen, trägt das Mitglied.
2.2 Persönliche Mitgliedschaft:
Die Mitgliedschaft ist persönlich und nicht übertragbar.
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3. Verhalten in der Schule
3.1 Verbotene Substanzen und Gegenstände:
Das Rauchen sowie der Konsum von Suchtmitteln ist untersagt. Das Mitbringen oder die Weitergabe von verschreibungspflichtigen, leistungssteigernden oder sonstigen verbotenen Substanzen (z. B. Anabolika) ist nicht gestattet. Bei Verstößen ist die „Kampfwerkstatt“ berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und eine Vertragsstrafe von bis zu 500 € geltend zu machen.
3.2 Begleitpersonen:
Begleitpersonen, einschließlich Kindern und Tieren, dürfen sich ausschließlich im Wartebereich aufhalten. Die Trainingsfläche ist nur Mitgliedern zugänglich.
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4. Nutzung der Schule
4.1 Hausordnung:
Für die Nutzung der Einrichtung gilt die jeweils aktuelle Hausordnung. Das Personal ist berechtigt, zur Aufrechterhaltung der Ordnung Weisungen zu erteilen, denen das Mitglied Folge zu leisten hat. 4.2 Sporttauglichkeit:
Eine vollständige Sporttauglichkeit ist grundsätzlich nicht erforderlich. Das Mitglied ist jedoch für die eigene körperliche Eignung selbst verantwortlich. 4.3 Nichtnutzung:
Eine Nichtnutzung der Einrichtung aus Gründen, die in der Person des Mitglieds liegen, berechtigt nicht zur Minderung oder Rückerstattung der Beiträge. Eine Kündigung aus wichtigem Grund (z. B. langfristige Krankheit) bleibt möglich. Für die Bearbeitung wird eine Gebühr von 99 € erhoben.
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5. Mitgliedsbeiträge und Zahlungsverzug
5.1 Fälligkeit:
Die monatlichen Beiträge werden jeweils zum 1. oder 15. eines Monats fällig. Einmalige Entgelte, wie die Aufnahmegebühr/Erstausstattung (120 €), werden zu Beginn der Mitgliedschaft fällig. Rücklastschrift- oder Mahnkosten trägt das Mitglied.
5.2 Zahlungsverzug:
Gerät das Mitglied mit einem Betrag in Höhe von zwei Monatsbeiträgen in Verzug, ist der Anbieter zur fristlosen Kündigung berechtigt. In diesem Fall werden sämtliche Beiträge bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin sofort fällig. 5.3 Zusatzleistungen:
Der Mitgliedsbeitrag umfasst keine gesondert angebotenen Leistungen oder Produkte. Diese sind kostenpflichtig. 5.4 Ferien und Feiertage:
An gesetzlichen Feiertagen findet kein Training statt. Der Anbieter ist berechtigt, bis zu fünf Wochen pro Kalenderjahr Betriebsferien durchzuführen. Diese werden rechtzeitig angekündigt. Ein Anspruch auf Beitragsminderung besteht nicht.
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6. Vertragsdauer, Stilllegung und Kündigung
6.1 Stilllegung:
Bei nachgewiesener Krankheit, Schwangerschaft, Bundeswehrdienst oder vergleichbaren Gründen kann der Vertrag einvernehmlich für einen bestimmten Zeitraum ruhen. Die Stilllegungszeit verlängert die Vertragslaufzeit entsprechend. Ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt unberührt.
6.2 Kündigung bei Umzug:
Ein Umzug begründet kein Sonderkündigungsrecht. Eine Entfernung bis 30 km gilt als zumutbar.
6.3 Kündigung aus wichtigem Grund:
Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht bei nach Vertragsschluss eingetretener und dauerhafter gesundheitlicher Einschränkung. Ein ärztliches Attest ist vorzulegen. Der Monatsbeitrag für den Monat des Zugangs der Kündigung ist vollständig zu zahlen.
6.4 Form:
Kündigungen bedürfen der Schriftform.
6.5 Vertragsverlängerung:
Wird der Vertrag nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit schriftlich gekündigt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
6.6 Nebenabreden und salvatorische Klausel:
Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
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7. Datenschutz Der Anbieter erhebt, speichert und verarbeitet personenbezogene Daten des Mitglieds ausschließlich im Rahmen der Vertragserfüllung oder zur Aufklärung von Straftaten. Hierzu gehören auch Bilddaten (z. B. Mitgliedsfotos). Der Nutzung personenbezogener Daten kann das Mitglied jederzeit schriftlich widersprechen.
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8. Haftung
8.1 Die Teilnahme am Training, sowie an allen Veranstaltungen der Kampfsportschule, erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Den Teilnehmern ist bewusst, dass Kampfsporttraining mit körperlichen Belastungen sowie einem erhöhten Verletzungsrisiko verbunden ist. Die Kampfsportschule sowie deren Trainer und Erfüllungsgehilfen haften nicht für Schäden oder Verletzungen jeglicher Art, die im Rahmen des Trainings, bei Veranstaltungen oder bei der Nutzung der Räumlichkeiten entstehen, soweit diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Kampfsportschule, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
8.2 Die Kampfsportschule haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Kampfsportschule, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
8.3 Für sonstige Schäden haftet die Kampfsportschule nur, sofern diese auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung der Kampfsportschule, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
8.4 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung der Höhe nach auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
8.5 Die Kampfsportschule übernimmt keine Haftung für den Verlust, Diebstahl oder die Beschädigung von mitgebrachten Gegenständen, insbesondere Kleidung.
8.6 Wertgegenständen oder Ausrüstung, soweit kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, gesundheitliche Einschränkungen oder Vorerkrankungen vor Trainingsbeginn mitzuteilen. Die Teilnahme am Training erfolgt nur, wenn aus gesundheitlicher Sicht keine Bedenken bestehen.
8.7 Den Anweisungen der Trainer und des Personals ist jederzeit Folge zu leisten.
Bei groben oder wiederholten Verstößen gegen Sicherheitsanweisungen kann der Teilnehmer vom Training ausgeschlossen werden.